❤️ lich willkommen bei AKb

       Künstler-&Event-Management

Rechte und Pflichten der Vertragspartner

1.1. Die vereinbarte Gage wird nach der Veranstaltung/Auftrittsende mit dem Künstler, oder deren Management- AKB, in bar abgerechnet.

1.2. Die Gage wird durch den Künstler/Firma selbst versteuert.  

1.3. Der Künstler verpflichtet sich 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung vor Ort zu sein und seinen Auftritt nach besten Gewissen durchzuführen.

1.4. Der Künstler ist nicht für den Erfolg der Veranstaltung verantwortlich.

1.5. Der Künstler ist nicht selbst für die Sicherheit seines Equipment während der Veranstaltung verantwortlich. Bei mutwilliger Beschädigung durch Gäste des Veranstalters, haftet dieser im vollen Umfang.

1.6. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass am Aufbauort eine Stromzufuhr von 2x220Volt bereit liegt. Zusatzregelung bei mehr Strom- bedarf am Aufbauort.

1.7. Die Kosten für Getränke und Speisen während der Veranstaltung gehen zu Lasten des Veranstalters, incl. einer Begleitperson.

1.8. Der Veranstalter steht in der Verantwortung gegenüber der GEMA (Anmeldung/Bezahlung).

1.9. Verpflichtungen aus diesem Vertrag sind beiderseitig bindend, auch bei mündlich getroffenen Vereinbarungen.

1.10. Bei Absage durch den Veranstalter/Auftraggeber werden folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:

6 Wochen vor der Veranstaltung

30% der vereinbarten Gesamtsumme

3 Wochen vor der Veranstaltung

50% der vereinbarten Gesamtsumme

1 Woche   vor der Veranstaltung

100% der vereinbarten Gesamtsumme

Anwendbares Recht.

Es gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Dortmund

 
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